Stage 1 für den G - W 463 G 350 (286PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
316 PS  +30PS (10%) 286 PS
232 kW  +22kW (10%) 210 kW
660 Nm  +60Nm (10%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Beschreibung Stage 1

Bei der Leistungssteigerung Stage 1 für den G 350 (286PS) steht die Optimierung der Fahrzeugleistung im Fokus. Durch eine Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder sowie eine Erhöhung des Ladedrucks wird eine spürbare Steigerung der Motorleistung erzielt.

Die Kosten für die Montage sind im Paket inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ein weiterer Aspekt der Leistungssteigerung ist die V-Max Aufhebung, welche die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs erhöht und so für ein verbessertes Fahrerlebnis sorgt.

Durch eine Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann zudem, je nach Fahrweise, eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Dieses Chiptuning trägt somit nicht nur zu einer verbesserten Fahrleistung bei, sondern kann auch positiv auf den Kraftstoffverbrauch wirken.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.