Stage 1 für den E - 238 E 300 - OPF (258PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
288 PS  +30PS (12%) 258 PS
212 kW  +22kW (12%) 190 kW
420 Nm  +50Nm (14%) 370 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Bei der Leistungssteigerung Stage 1 für den E 300 - OPF dreht sich alles um eine umfassende Optimierung des Fahrzeugs. Das Chiptuning konzentriert sich auf die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dabei wird der Ladedruck erhöht, um die Leistung des Motors zu steigern. Das Resultat ist eine merkliche Verbesserung in Sachen Fahrdynamik und Fahrspaß.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ist ein weiterer zentraler Punkt bei der Leistungssteigerung. Durch gezielte Anpassungen kann die Effizienz des Motors deutlich verbessert und das Leistungspotenzial des E 300 - OPF voll ausgeschöpft werden.

Zudem ist es wichtig zu erwähnen, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns erhält man diese Leistungssteigerung, die das Fahrverhalten des Wagens spürbar verbessert und für ein intensiveres Fahrerlebnis sorgt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.