Stage 1 für den E - 238 E 300 - OPF (245PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
275 PS  +30PS (12%) 245 PS
202 kW  +22kW (12%) 180 kW
420 Nm  +50Nm (14%) 370 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den E 300 OPF ist ein effektives Chiptuning, das speziell für dieses Fahrzeugmodell entwickelt wurde. Mit einer umfassenden Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und einer Erhöhung des Ladedrucks, wird eine bedeutende Leistungssteigerung erzielt.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses. Dies gewährleistet eine effiziente Verbrennung und ermöglicht es dem Fahrzeug, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Ebenso ist die V-Max Aufhebung in diesem Paket enthalten, was bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufgehoben wird. Dies gibt dem Fahrer die Möglichkeit, die volle Leistung des Fahrzeugs zu nutzen.

Bei der Leistungssteigerung ist zu beachten, dass die angegebenen Leistungen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird darauf geachtet, dass alle Komponenten optimal aufeinander abgestimmt sind, um die bestmögliche Performance zu erzielen. Dieses Chiptuning bringt das Fahrzeug auf ein neues Level der Performance und lässt den Fahrer die Leistungssteigerung in vollem Umfang erleben.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.