Stage 1 für den E - 238 E 300 (245PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
275 PS  +30PS (12%) 245 PS
202 kW  +22kW (12%) 180 kW
420 Nm  +50Nm (14%) 370 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Leistungssteigerung Stage 1 für den E 300 (245PS) ist speziell auf die technischen Anforderungen und Eigenschaften des Motors abgestimmt und bringt eine spürbare Erhöhung der Motorleistung. Das Chiptuning beinhaltet eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was zu einer Erhöhung des Ladedrucks führt. Dadurch wird die Leistung des Fahrzeugs deutlich verbessert.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik spielt dabei eine entscheidende Rolle. Durch eine präzise Abstimmung der Steuerungselemente wird ein effizienter Kraftstoffverbrauch und eine optimierte Verbrennung erreicht. Dies führt zu einer verbesserten Motorleistung und letztendlich zu einer deutlichen Leistungssteigerung.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Leistungssteigerung Stage 1 ist die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Hierbei wird die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben. Damit kann der E 300 (245PS) sein volles Potenzial entfalten. Beachten Sie, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns erhalten Sie eine spürbare Leistungssteigerung, die Ihr Fahrerlebnis nachhaltig verbessert.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Neues Leistungskit
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.