Stage 1 für den E - 238 E 300 (245PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
275 PS  +30PS (12%) 245 PS
202 kW  +22kW (12%) 180 kW
560 Nm  +60Nm (12%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Für den E 300 (245PS) E - 238 bieten wir eine Leistungssteigerung der Stage 1 an. Bei uns wird eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder vorgenommen, was zu einer signifikanten Verbesserung der Motorleistung führt. Zudem wird der Ladedruck erhöht, um die Leistung des Motors zu maximieren. Diese technischen Anpassungen machen eine erhebliche Leistungssteigerung möglich, ohne dass Sie sich um die Montage kümmern müssen - diese ist in unserem Service bereits enthalten.

Neben der Leistungssteigerung beinhaltet unser Angebot auch eine V-Max Aufhebung. Damit ist eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit kein Thema mehr. Die Modifizierung des Drehmoments ermöglicht zusätzlich eine Kraftstoffersparnis in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann dies zu einer reduzierten Kraftstoffnutzung führen.

Chiptuning ist eine effektive Methode, um die Leistung eines Fahrzeugs zu steigern. Bei uns steht dabei immer die Qualität und Langlebigkeit im Vordergrund. Unsere Leistungssteigerung für den E 300 (245PS) E - 238 ist darauf ausgelegt, die bestmögliche Performance Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten, ohne die Lebensdauer des Motors zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.