Stage 1 für den E - 213 E 200 - OPF (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
214 PS  +30PS (16%) 184 PS
157 kW  +22kW (16%) 135 kW
360 Nm  +60Nm (20%) 300 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Wir präsentieren die Leistungssteigerung Stage 1 für den E 200 - OPF. Ein speziell entwickeltes Chiptuning sorgt für eine spürbare Performance-Steigerung bei gleichbleibender Fahrsicherheit.

Im Rahmen der Leistungssteigerung wird die elektronische Ladedruckkennlinie neu programmiert. Diese spezielle Anpassung führt zu einer beträchtlichen Erhöhung des Ladedrucks. Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik trägt zusätzlich zur Leistungssteigerung bei und sorgt für eine verbesserte Effizienz.

Ein weiterer Bestandteil ist die Aufhebung der V-Max. Mit dieser Modifikation wird die maximale Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufgehoben, wodurch eine höhere Endgeschwindigkeit erzielt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die neuen Leistungsangaben bei Verwendung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan erzielt werden. Alles in allem bietet diese Leistungssteigerung eine spürbare Verbesserung der Fahrleistung bei gleichzeitiger Beibehaltung der Sicherheitsstandards.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.