Stage 1 für den E - 213 E 200 (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
214 PS  +30PS (16%) 184 PS
157 kW  +22kW (16%) 135 kW
360 Nm  +60Nm (20%) 300 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Bei uns erhalten Kunden eine Leistungssteigerung Stage 1 für den E 200 (184PS). Die Stage 1 Leistungssteigerung umfasst eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was eine Erhöhung des Ladedrucks zur Folge hat. Dies ermöglicht eine effizientere Leistungsentfaltung und verbessert die Fahrdynamik spürbar.

Parallel zur Ladedruckerhöhung erfolgt eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch diese Maßnahmen wird das Potenzial des Motors voll ausgeschöpft und eine signifikante Leistungssteigerung erzielt. Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Ein weiterer Aspekt der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Damit wird die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr künstlich begrenzt. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Die Kombination aus Chiptuning und der Anwendung hochwertiger Kraftstoffe ermöglicht eine deutliche Leistungsoptimierung bei gleichzeitig hoher Motorenstandfestigkeit.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.