Stage 1 für den E - 213 E 400 (340PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
370 PS  +30PS (9%) 340 PS
272 kW  +22kW (9%) 250 kW
760 Nm  +60Nm (9%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den E 400 bietet eine Reihe technischer Vorzüge, die die Performance dieses Fahrzeuges erheblich steigern können. Durch eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks wird mehr Leistung aus dem Motor herausgeholt. Dabei bleibt die Balance zwischen Leistung und Effizienz stets gewahrt.

Ein wichtiger Aspekt bei einer Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für den E 400 führt dies zu einer spürbaren Verbesserung der Beschleunigung und, je nach Fahrweise, zu einer Kraftstoffersparnis. Dieses Chiptuning trägt somit nicht nur zur Leistungssteigerung bei, sondern kann auch zur Effizienz des Fahrzeuges beitragen.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis enthalten. Zudem wird die V-Max Aufhebung durchgeführt, was die maximale Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufhebt. Damit erhöht sich das Potential des E 400, seine volle Leistung auf der Straße oder der Rennstrecke auszuschöpfen. Bei uns wird großer Wert auf Qualität und Kundenzufriedenheit gelegt, daher ist die Leistungssteigerung eine lohnende Investition in Ihr Fahrzeug.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.