Stage 1 für den E - 213 E 400 (330PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
360 PS  +30PS (9%) 330 PS
265 kW  +22kW (9%) 243 kW
760 Nm  +60Nm (9%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den E 400 aus der E-Klasse 213 Serie ist eine effiziente Möglichkeit, die Performance des Fahrzeugs zu optimieren. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form des Chiptunings, die primär auf die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder abzielt. Eine gezielte Anpassung dieser Kennfelder ermöglicht es, die Leistung des Motors zu erhöhen, ohne dabei die Langlebigkeit oder Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen.

Ein wesentlicher Aspekt dieses Tunings ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Maßnahme wird eine effektivere Verbrennung erreicht, was wiederum zu einer spürbaren Leistungssteigerung führt. Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen, es entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Darüber hinaus beinhaltet dieses Paket eine V-Max Aufhebung, die die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufhebt.

Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann hierdurch eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Dies ist ein Aspekt, der nicht nur die Performance, sondern auch die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs positiv beeinflusst.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.