Stage 1 für den E - 212 E 350 (252PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
282 PS  +30PS (12%) 252 PS
207 kW  +22kW (12%) 185 kW
680 Nm  +60Nm (10%) 620 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den E 350 (252PS) bietet eine Reihe von Verbesserungen, die nicht nur die Leistung des Fahrzeugs erhöhen, sondern auch das Fahrerlebnis verbessern. Durch eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder wird die Effizienz des Motors gesteigert. Dies führt zu einer spürbaren Leistungssteigerung, die sich in einer verbesserten Beschleunigung und einem stärkeren Durchzug bemerkbar macht.

Zusätzlich zur Optimierung der Einspritzkennfelder wird bei uns der Ladedruck erhöht. Diese Anpassung ermöglicht es, das volle Potenzial des Motors auszuschöpfen und sorgt für eine nochmals gesteigerte Leistung. Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann dies zu einer Kraftstoffersparnis führen.

Alle angebotenen Leistungen beinhalten die Kosten für die Montage. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Ein weiteres wichtiges Merkmal unserer Stage 1 Leistungssteigerung ist die inkludierte V-Max Aufhebung. Damit wird die elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt, was zu einer höheren Endgeschwindigkeit führt. Dieses Chiptuning ist also nicht nur eine Leistungssteigerung, sondern auch eine Verbesserung der Fahrzeugperformance insgesamt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.