Stage 1 für den E - 212 E 250 (204PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
234 PS  +30PS (15%) 204 PS
172 kW  +22kW (15%) 150 kW
560 Nm  +60Nm (12%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den E 250 (204PS) bringt einige technische Verbesserungen mit sich. Im Mittelpunkt stehen dabei die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks. Diese Maßnahmen bilden die Basis für eine effiziente Leistungssteigerung und ein verbessertes Fahrgefühl.

Der Vorteil dieser Anpassungen zeigt sich insbesondere durch eine Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann dadurch eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Zudem ist im Leistungspaket die V-Max Aufhebung inklusive, welche die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufhebt.

Bei uns ist zudem die Montage der Leistungssteigerung im Preis inbegriffen. Dies bedeutet, dass keine zusätzlichen Kosten für die Installation anfallen. Die Leistungssteigerung durch Chiptuning stellt somit eine effektive und kosteneffiziente Möglichkeit dar, um das Potential des E 250 (204PS) voll auszuschöpfen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.