Stage 1 für den E - 212 E 200 (136PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
166 PS  +30PS (22%) 136 PS
122 kW  +22kW (22%) 100 kW
420 Nm  +60Nm (17%) 360 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den E200 (136PS) aus der E-212 Reihe bietet eine deutliche Verbesserung der Fahrleistung, ohne dabei auf Komfort oder Zuverlässigkeit zu verzichten. Dank einer umfassenden Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und einer Erhöhung des Ladedrucks, wird eine spürbare Leistungssteigerung erreicht.

Ein weiterer Vorteil der Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt zu einer spürbaren Verbesserung der Beschleunigung und je nach Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis. Nicht zuletzt ist bei der Stage 1 Leistungssteigerung die V-Max Aufhebung inklusive. Damit wird die ab Werk eingestellte Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, was zu einem Plus an Fahrspaß führt.

Die Kosten für die Leistungssteigerung sind inklusive Montage. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den E200 (136PS) können Sie also ohne zusätzliche Kosten eine spürbare Leistungssteigerung erreichen. Das Chiptuning wird von unseren erfahrenen Technikern durchgeführt, die auf eine lange Erfahrung im Bereich der Leistungssteigerung zurückblicken können. Bei uns ist Ihr Fahrzeug in guten Händen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.