Stage 1 für den E - 207 E 350 (265PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
295 PS  +30PS (11%) 265 PS
217 kW  +22kW (11%) 195 kW
680 Nm  +60Nm (10%) 620 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Der E 350 (265PS) aus der E - 207 Reihe von Mercedes-Benz ist ein Fahrzeug mit bereits beeindruckender Leistung. Eine Leistungssteigerung Stage 1 bringt jedoch das Potenzial, diese Leistung noch weiter zu erhöhen. Durch gezieltes Chiptuning und diverse Optimierungen wird die Leistung des Fahrzeugs auf ein neues Level gehoben.

Im Mittelpunkt unserer Leistungssteigerung Stage 1 steht die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Durch eine präzise Anpassung dieser Kennfelder erreichen wir eine optimale Verbrennung, was die Leistung und Effizienz des Motors erhöht. Zusätzlich wird der Ladedruck erhöht, was zu einer weiteren Steigerung der Motorleistung führt.

Die Kosten für die Montage der Leistungssteigerung sind bereits im Preis inbegriffen. Ein weiterer Vorteil unserer Leistungssteigerung ist die Inklusion einer V-Max Aufhebung. Diese Aufhebung der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ermöglicht es dem Fahrzeug, sein volles Leistungspotenzial auszuschöpfen.

Zusätzlich zur Leistungssteigerung bietet eine Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen den Vorteil einer Kraftstoffeinsparung, abhängig von der Fahrweise. Daher kann die Leistungssteigerung Stage 1 nicht nur zu einer Steigerung der Motorleistung, sondern auch zu einer effizienteren Nutzung des Kraftstoffs führen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.