Stage 1 für den E - 207 E 350 (252PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
282 PS  +30PS (12%) 252 PS
207 kW  +22kW (12%) 185 kW
680 Nm  +60Nm (10%) 620 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für den E 350 (252PS) handelt es sich um eine effektive Methode, die Leistung des Fahrzeugs spürbar zu erhöhen. Durch gezieltes Chiptuning werden die elektronischen Einspritzkennfelder optimiert. Das Resultat ist eine verbesserte Motorcharakteristik und eine gesteigerte Effizienz.

Ein weiterer Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Hierdurch wird eine höhere Leistung erreicht, ohne dass die Belastung für den Motor signifikant steigt. Darüber hinaus ist im Leistungspaket die Montage bereits inklusive. Durch unsere Fachkompetenz können wir eine sichere und fachgerechte Montage gewährleisten.

Ein zusätzliches Feature der Stage 1 Leistungssteigerung für den E 350 (252PS) ist die V-Max Aufhebung. Dies bedeutet, dass die elektronisch gesteuerte Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufgehoben wird. Bei uns bedeutet eine Leistungssteigerung daher nicht nur mehr Leistung, sondern auch mehr Fahrspaß.

Ein weiterer Vorteil, den Kunden bei uns genießen, ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt je nach Fahrweise zu einer spürbaren Kraftstoffersparnis. So steht bei uns nicht nur die reine Leistungssteigerung im Vordergrund, sondern auch die Verbesserung der allgemeinen Fahrzeugperformance und -effizienz.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.