Stage 1 für den E - 207 E 500 (408PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
480 PS  +72PS (18%) 408 PS
353 kW  +53kW (18%) 300 kW
750 Nm  +150Nm (25%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.650,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.386,55 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den E 500 (408PS) ist eine umfassende Optimierung, die auf eine Verbesserung der Performance abzielt. Besonders hervorzuheben ist die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Durch diesen Eingriff wird der Ladedruck erhöht, was zu einer merklichen Leistungssteigerung führt.

Zusätzlich beinhaltet die Stage 1 Leistungssteigerung eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Anpassungen sorgen für eine effizientere Verbrennung und tragen somit zu einer verbesserten Motorleistung bei. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Daher empfehlen wir bei uns, für den Betrieb nach der Leistungssteigerung einen entsprechenden Kraftstoff zu verwenden.

Ein weiterer Aspekt der Stage 1 Leistungssteigerung für den E 500 ist die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Dies ermöglicht dem Fahrzeug, sein volles Leistungspotential auszuschöpfen und bietet dem Fahrer ein verbessertes Fahrerlebnis. Bei uns wird das Chiptuning professionell durchgeführt, wodurch die Leistungssteigerung nicht nur spürbar, sondern auch sicher ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.