Stage 1 für den E - 207 E 400 (333PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
400 PS  +67PS (20%) 333 PS
294 kW  +49kW (20%) 245 kW
560 Nm  +80Nm (17%) 480 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.218,49 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den E 400 (333PS) bietet eine signifikante Verbesserung der Motorleistung durch die Neuprogrammierung der Ladedruckkennlinien. Dieses spezifische Chiptuning erhöht nicht nur den Ladedruck, sondern optimiert auch die Zünd- und Einspritzelektronik des Fahrzeugs. Es geht nicht nur darum, die Maschine schneller laufen zu lassen, es geht darum, das beste aus der bestehenden Hardware herauszuholen und dabei die Lebensdauer des Motors nicht zu beeinträchtigen.

Mit der Leistungssteigerung wird auch die V-Max Begrenzung aufgehoben, sodass das Fahrzeug sein volles Leistungspotenzial entfalten kann. Dies bedeutet nicht nur eine verbesserte Beschleunigung, sondern auch eine höhere Endgeschwindigkeit. Es ist jedoch zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Bei uns erhalten Sie eine professionelle und sichere Optimierung Ihres E 400 (333PS). Die Stage 1 Leistungssteigerung ist ein effektiver Weg, um das Fahrerlebnis zu verbessern, ohne dabei die Integrität des Fahrzeugs zu gefährden. Unsere Experten stellen sicher, dass das Chiptuning perfekt auf Ihr Fahrzeug abgestimmt ist und das Beste aus Ihrem Motor herausholt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.