Stage 1 für den CLS - 257 CLS 400 (340PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
370 PS  +30PS (9%) 340 PS
272 kW  +22kW (9%) 250 kW
760 Nm  +60Nm (9%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den CLS 400 (340PS) ist eine hochwertige Chiptuning-Lösung, die eine umfassende Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder ermöglicht. Mit dieser Maßnahme kann eine signifikante Leistungssteigerung erzielt werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Veränderung kann das volle Potenzial des Motors ausgeschöpft werden, was zu einer verbesserten Fahrleistung führt. Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max-Begrenzung. So kann das Fahrzeug seine maximale Geschwindigkeit erreichen, ohne durch elektronische Begrenzungen eingeschränkt zu werden.

Die Stage 1 Leistungssteigerung beinhaltet auch die Montagekosten. Bei uns wird der Einbau des Chiptuning-Moduls von qualifizierten Technikern durchgeführt, um eine optimale Leistung sicherzustellen. Zudem wird durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht. Mit dieser Leistungssteigerung wird die Effizienz des Fahrzeugs verbessert, ohne Kompromisse bei der Leistung einzugehen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.