Stage 1 für den CLS - 257 CLS 350 (286PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
316 PS  +30PS (10%) 286 PS
232 kW  +22kW (10%) 210 kW
660 Nm  +60Nm (10%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den CLS 350 bietet eine spürbare Verbesserung der Fahrleistung und Effizienz. Durch die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks erzielen wir eine signifikante Steigerung der Motorleistung.

Ein weiterer Vorteil unserer Leistungssteigerung ist die Inkludierung der Montagekosten. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder unangenehmen Überraschungen. Die Leistungssteigerung inklusive Montage ist im Preis inbegriffen.

Ein zusätzliches Merkmal unserer Leistungssteigerung ist die V-Max Aufhebung. Damit können Sie das volle Potenzial Ihres CLS 350 ausschöpfen. Zudem führt die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen, abhängig von der Fahrweise, zu einer Kraftstoffersparnis. Verbessern Sie mit unserer Chiptuning-Maßnahme nicht nur die Leistung, sondern auch die Effizienz Ihres Fahrzeugs.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.