Stage 1 für den CLS - 257 CLS 220 (194PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
224 PS  +30PS (15%) 194 PS
165 kW  +22kW (15%) 143 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den CLS 220 ist ein essenzieller Schritt für Autoliebhaber, die das Beste aus ihrem Fahrzeug herausholen möchten. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung wird die Leistung des Motors durch eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder gesteigert. Dieses Chiptuning ermöglicht eine deutlich effizientere Verbrennung, welche zur Erhöhung der Motorleistung führt.

Zusätzlich wird bei uns der Ladedruck erhöht, um die Leistung weiter zu verbessern. Dieser Prozess erhöht das Drehmoment in den unteren Drehzahlbereichen, was je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis zur Folge haben kann. Darüber hinaus ist die Montage im Preis inbegriffen, so dass keine zusätzlichen Kosten für den Kunden anfallen.

Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die V-Max Aufhebung. Diese Funktion ermöglicht eine höhere Höchstgeschwindigkeit, indem die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit aufgehoben wird. Dadurch kann der CLS 220 sein volles Potenzial entfalten und eine beeindruckende Leistung auf der Straße zeigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.