Stage 1 für den CLS - 218 CLS 63 AMG (585PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
650 PS  +65PS (11%) 585 PS
478 kW  +48kW (11%) 430 kW
1000 Nm  +200Nm (25%) 800 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
2.100,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.764,71 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den CLS 63 AMG setzt gezielt an den richtigen Stellen an, um die Performance Ihres Fahrzeugs zu maximieren. Dabei wird mittels Chiptuning die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien vorgenommen. Durch die Erhöhung des Ladedrucks wird mehr Luft in den Motor gepresst, was zu einer effizienteren Verbrennung führt und somit die Leistung steigert.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik spielt dabei eine entscheidende Rolle. Bei uns wird die Zündung so eingestellt, dass der Zündzeitpunkt perfekt zum erhöhten Ladedruck passt. Die Einspritzung wird ebenfalls angepasst, um das optimale Luft-Kraftstoff-Verhältnis zu gewährleisten. Das Ergebnis ist eine spürbare Leistungssteigerung, die das Fahren in Ihrem CLS 63 AMG noch dynamischer und reaktionsfreudiger macht.

Ein weiterer Bestandteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die V-Max Aufhebung. Hierbei wird die werksseitig gesetzte Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, was eine höhere Endgeschwindigkeit ermöglicht. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Es wird empfohlen, entsprechende Kraftstoffe zu verwenden, um die volle Leistung der Stage 1 Leistungssteigerung ausschöpfen zu können.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.