Stage 1 für den CLA - 118 AMG CLA 45 S - OPF (421PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
451 PS  +30PS (7%) 421 PS
332 kW  +22kW (7%) 310 kW
540 Nm  +40Nm (8%) 500 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.218,49 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Bei der Leistungssteigerung der Stage 1 für den AMG CLA 45 S - OPF handelt es sich um eine umfassende Chiptuning-Lösung, die speziell auf die Anforderungen dieses Fahrzeugs abgestimmt ist. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem technische Aspekte wie die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die Erhöhung des Ladedrucks sowie die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik.

Durch diese gezielte Anpassung der Fahrzeugelektronik wird eine deutliche Leistungssteigerung erreicht. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Damit wird sichergestellt, dass das Chiptuning seine volle Wirkung entfalten kann und die Leistung des Fahrzeugs optimal gesteigert wird.

Bei uns erhalten Sie diese professionelle Leistungssteigerung, die das Potential Ihres AMG CLA 45 S - OPF voll ausschöpft und für ein deutlich verbessertes Fahrerlebnis sorgt. Ohne den Einsatz von überflüssigen Floskeln lässt sich sagen: Mit dieser Stage 1 Leistungssteigerung wird Ihr Fahrzeug seine Kraft effizienter und effektiver nutzen können.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.