Stage 1 für den CLA - 117 CLA 220 - OPF (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
214 PS  +30PS (16%) 184 PS
157 kW  +22kW (16%) 135 kW
360 Nm  +60Nm (20%) 300 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Bei der Leistungssteigerung für den CLA 220 OPF (184PS) handelt es sich um eine Stage 1 Chiptuning-Lösung. Diese umfasst eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dieser Prozess führt dazu, dass der Ladedruck erhöht wird. Dadurch wird eine bemerkenswerte Steigerung der Motorleistung erreicht.

Zusätzlich zur Neuprogrammierung und Erhöhung des Ladedrucks beinhaltet die Leistungssteigerung eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies sorgt für eine effizientere Verbrennung und somit für eine weitere Verbesserung der Motorleistung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Um die volle Leistung des CLA 220 OPF (184PS) auszuschöpfen, ist die Leistungssteigerung bei uns inklusive einer V-Max Aufhebung erhältlich. Dies bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit aufgehoben wird, was zu einer weiteren Verbesserung der Fahrdynamik führt. Bei uns bekommen Sie eine umfassende und effektive Leistungssteigerung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.