Stage 1 für den CLA - 117 CLA 180 (122PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
152 PS  +30PS (25%) 122 PS
112 kW  +22kW (25%) 90 kW
260 Nm  +60Nm (30%) 200 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den CLA 180 (122PS) bietet eine signifikante Verbesserung der Fahrzeugperformance durch gezieltes Chiptuning. Der Fokus liegt auf der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die eine Erhöhung des Ladedrucks ermöglicht. Diese Anpassung sorgt für eine effizientere Verbrennung und somit für eine gesteigerte Leistung.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik trägt weiterhin zur Leistungssteigerung bei. Hierbei wird die Kraftstoffzufuhr präzise an die erhöhten Anforderungen angepasst, was zu einer optimierten Verbrennung und somit zu einer gesteigerten Motorleistung führt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen, was den Prozess für den Fahrzeughalter deutlich vereinfacht. Zudem beinhaltet das Paket eine V-Max Aufhebung, die das Fahrzeug von Geschwindigkeitsbegrenzungen befreit und somit das volle Potenzial des Motors ausschöpft. Mit der Leistungssteigerung Stage 1 für den CLA 180 verhelfen wir Ihrem Fahrzeug zu mehr Leistung, ohne dabei Kompromisse in puncto Zuverlässigkeit einzugehen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.