Stage 1 für den C - 205 C 250 (204PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
234 PS  +30PS (15%) 204 PS
172 kW  +22kW (15%) 150 kW
560 Nm  +60Nm (12%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Für den C 250 mit 204 PS bieten wir eine Stage 1 Leistungssteigerung an. Der Fokus bei dieser Modifikation liegt auf der Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Durch die Feinabstimmung dieser Parameter wird die Effizienz des Motors verbessert und die Leistung gesteigert.

Eine weitere wesentliche Komponente der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Maßnahme wird eine effektivere Verbrennung erreicht, was zu einer höheren Gesamtleistung führt.

Im Rahmen des Chiptuning ist auch die Montage im Preis inbegriffen. Es gibt keine versteckten Kosten. Zudem beinhaltet die Leistungssteigerung eine V-Max Aufhebung. Damit wird das Fahrzeug nicht mehr elektronisch abgeregelt und kann sein volles Potential entfalten.

Eine besondere Eigenschaft unserer Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies kann je nach Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis führen. Bei uns bekommen Sie also nicht nur mehr Leistung, sondern können auch Ihren Kraftstoffverbrauch optimieren.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.