Stage 1 für den C - 205 C 400 (333PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
400 PS  +67PS (20%) 333 PS
294 kW  +49kW (20%) 245 kW
560 Nm  +80Nm (17%) 480 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.250,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.050,42 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den C 400 (333PS) bietet eine optimierte Performance für diesen speziellen Wagen. Mit Chiptuning wird die Leistung des Fahrzeugs verbessert, indem die Elektronik des Motors feinjustiert wird. Dies geschieht durch die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine Erhöhung des Ladedrucks.

Der Prozess beinhaltet auch eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik, was zu einer effizienteren Verbrennung führt. Das Ergebnis ist eine spürbare Steigerung der Motorleistung, ohne dabei die Lebensdauer des Motors zu beeinträchtigen. Darüber hinaus wird bei der Leistungssteigerung auch eine V-Max Aufhebung durchgeführt. Dies ermöglicht dem Fahrzeug, seine maximale Geschwindigkeit zu erreichen, ohne künstlich durch die Elektronik begrenzt zu werden.

Die angegebene Leistungssteigerung bezieht sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Bei uns ist dieser Service inklusive, was die Leistungssteigerung zu einer lohnenden Investition für alle macht, die das volle Potenzial ihres C 400 (333PS) ausschöpfen möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.