Stage 1 für den C - 205 C 300 (258PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
285 PS  +27PS (10%) 258 PS
210 kW  +20kW (10%) 190 kW
450 Nm  +80Nm (22%) 370 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
820,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 689,08 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den C 300 (258PS) ist eine umfassende Neuprogrammierung des Fahrzeugs, die auf eine optimierte Leistung abzielt. Hierbei wird besonders Wert auf die Überarbeitung der elektronischen Ladedruckkennlinien gelegt, um eine optimale Ausnutzung des Potentials zu gewährleisten.

Eine signifikante Erhöhung des Ladedrucks ist ebenfalls Teil dieser Leistungssteigerung. Der erhöhte Ladedruck führt zu mehr Luft in den Brennräumen, was in Kombination mit der Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik zu einer verbesserten Verbrennung und somit zu einer höheren Leistung führt.

Bei uns ist auch eine V-Max Aufhebung inkludiert. Dies bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben wird, um das volle Potential des Fahrzeugs auszuschöpfen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies sichert die erreichte Leistungssteigerung und sorgt für eine optimale Verbrennung.

Unsere Leistungssteigerung Stage 1 für den C 300 (258PS) ist also mehr als nur ein einfaches Chiptuning. Es handelt sich um eine umfassende Optimierung des Fahrzeugs, die auf eine deutliche Leistungssteigerung abzielt und dabei stets die individuellen Eigenschaften des Fahrzeugs berücksichtigt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.