Stage 1 für den C - 205 C 300 (245PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
275 PS  +30PS (12%) 245 PS
202 kW  +22kW (12%) 180 kW
420 Nm  +50Nm (14%) 370 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Wir bieten eine Stage 1 Leistungssteigerung speziell für den C 300 (245PS). Diese Leistungssteigerung beinhaltet eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Durch diese Optimierung kann eine signifikante Erhöhung des Ladedrucks erreicht werden. Dadurch wird die Performance des Fahrzeugs merklich gesteigert, ohne dass dabei die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigt wird.

Zusätzlich ist eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik Teil dieses Pakets. Diese Maßnahme verbessert die Effizienz des Motors und trägt so zu einer weiteren Leistungssteigerung bei. Um das volle Potenzial des Motors auszuschöpfen, empfehlen wir die Verwendung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan, auf die sich auch die Leistungsangaben beziehen.

Ein weiterer Bestandteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die V-Max Aufhebung. Durch diese Maßnahme wird die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr durch die Elektronik begrenzt. Beim Chiptuning legen wir größten Wert auf Qualität und Nachhaltigkeit. Deshalb werden alle Maßnahmen so durchgeführt, dass sie den Motor nicht überbeanspruchen und seine Langlebigkeit gewährleisten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Neues Leistungskit
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.