Stage 1 für den C - 205 C 180 (156PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
186 PS  +30PS (19%) 156 PS
137 kW  +22kW (19%) 115 kW
310 Nm  +60Nm (24%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den C 180 (156PS) ist eine spezialisierte Option für alle, die das Maximum aus ihrem Fahrzeug herausholen möchten. In dieser Phase konzentrieren wir uns auf die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und die Erhöhung des Ladedrucks. Das Chiptuning ermöglicht eine gezielte Verbesserung der Fahrleistung und eine effiziente Leistungssteigerung.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ist ein weiterer entscheidender Aspekt unserer Dienstleistung. Durch gezielte Anpassungen können wir die Effizienz des Motors steigern und gleichzeitig den Kraftstoffverbrauch optimieren. Unser Ziel ist es, die optimale Balance zwischen Leistung und Effizienz zu erzielen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Bei uns sind die Kosten für die Montage bereits im Preis inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Darüber hinaus bieten wir eine V-Max Aufhebung an, die die Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufhebt. Damit ermöglichen wir es, die volle Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeugs auszunutzen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.