Stage 1 für den C - 204 C63 AMG Edition 507 (507PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
525 PS  +18PS (4%) 507 PS
386 kW  +13kW (4%) 373 kW
635 Nm  +25Nm (4%) 610 Nm
  • Einbaudauer: 8 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.100,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 924,37 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Für den C63 AMG Edition 507 bietet eine Stage 1 Leistungssteigerung eine echte Verbesserung in Sachen Performance. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das volle Potenzial des Motors zu entfalten und über die Standardleistung von 507PS hinauszugehen.

Die Leistungssteigerung wird durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Zünd- und Einspritzkennfelder erreicht. Dies ermöglicht eine präzisere Motorabstimmung und optimiert die Motorleistung auf effiziente Weise. Es wird dringend empfohlen, Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan zu verwenden, um die Leistung zu maximieren und den Motor zu schützen.

Mit der durchgeführten Stage 1 Leistungssteigerung erhöht sich die Geschwindigkeit des C63 AMG Edition 507 um ca. +20 km/h. Dies geht Hand in Hand mit einer verbesserten Beschleunigung und einem reaktiveren Ansprechverhalten des Motors. Der Fokus liegt hier auf einer verbesserten Motorleistung, ohne die Fahrbarkeit oder Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen.

Die Leistungssteigerung durch Chiptuning ist eine effektive Möglichkeit, die Performance und Fahrdynamik des C63 AMG Edition 507 zu verbessern. Bei uns wird das Chiptuning von Experten durchgeführt, die über umfangreiches technisches Wissen und jahrelange Erfahrung verfügen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Zünd- und Einspritzkennfelder
  • >Motorabstimmung
  • Geschwindigkeit: ca. +20 km/h
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.