Stage 1 für den C - 204 C63 AMG (457PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
510 PS  +53PS (12%) 457 PS
375 kW  +39kW (12%) 336 kW
640 Nm  +40Nm (7%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 8 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.100,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 924,37 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den C63 AMG (457PS) ist eine sorgfältige Neuprogrammierung der elektronischen Zünd- und Einspritzkennfelder. Dieses Chiptuning ist speziell auf das Fahrzeug abgestimmt und bringt eine deutliche Leistungssteigerung mit sich. Bei uns werden die Motorabstimmungen individuell vorgenommen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Die Leistungssteigerung ermöglicht eine Geschwindigkeitssteigerung von etwa 50 km/h. Das bedeutet, dass der C63 AMG nicht mehr bei 250 km/h abgeriegelt ist, sondern noch mehr Potenzial bietet. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Es ist also ratsam, hochwertigen Kraftstoff zu verwenden, um die optimale Performance zu erreichen.

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den C63 AMG ist eine effektive und sichere Möglichkeit, um die Leistung des Fahrzeugs zu steigern. Bei uns wird darauf geachtet, dass die Leistungssteigerung zu keiner Überlastung der Motor- oder Antriebskomponenten führt. Dadurch wird eine gleichbleibende Zuverlässigkeit und Langlebigkeit des Fahrzeugs gewährleistet.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Zünd- und Einspritzkennfelder
  • >Motorabstimmung
  • Geschwindigkeit: ca. +50 km/h
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.