Stage 1 für den C - 204 C 320 / C 350 (224PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
254 PS  +30PS (13%) 224 PS
187 kW  +22kW (13%) 165 kW
570 Nm  +60Nm (12%) 510 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Für den Mercedes-Benz C 320 / C 350 (224PS) bieten wir eine Stage 1 Leistungssteigerung an, die speziell auf die Bedürfnisse dieses Fahrzeugs abgestimmt ist. Diese beinhaltet eine optimierte Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder. Durch die präzise Einstellung dieser Parameter wird eine optimale Verbrennung im Motor erreicht, was zu einer gesteigerten Leistung führt.

Ein weiterer Bestandteil der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dabei wird der Druck in der Brennkammer erhöht, um eine höhere Leistung zu erzielen. Dies trägt dazu bei, dass das Fahrzeug schneller beschleunigt und eine bessere Performance auf der Straße zeigt. Die Kosten für die Montage sind im Angebot bereits enthalten, sodass keine zusätzlichen Kosten für den Kunden entstehen.

Als Teil der Leistungssteigerung erfolgt auch eine V-Max Aufhebung. Dadurch wird die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht länger durch die Werkssoftware begrenzt. Zudem wird durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen eine Kraftstoffersparnis erzielt. Je nach Fahrweise des Fahrers kann so der Kraftstoffverbrauch gesenkt werden. Alles in allem bietet die Stage 1 Leistungssteigerung eine effektive und kosteneffiziente Möglichkeit, die Leistung Ihres Fahrzeugs zu verbessern.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.