Stage 1 für den C - 204 C 300 / C 350 (231PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
261 PS  +30PS (13%) 231 PS
192 kW  +22kW (13%) 170 kW
600 Nm  +60Nm (11%) 540 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den C 300 / C 350 (231PS) ist eine effektive Methode, die Performance des Fahrzeugs zu verbessern. Der Fokus der Leistungssteigerung liegt auf der Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und der Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese technischen Anpassungen wird die Leistung des Motors erheblich gesteigert.

Die Kosten für die Montage sind im Preis inbegriffen. Experten übernehmen den Einbau, um sicherzustellen, dass die Leistungssteigerung optimal auf das Fahrzeug abgestimmt ist. Eine V-Max Aufhebung ist ebenfalls Teil des Pakets. Damit wird die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufgehoben und es kann seine volle Leistungsfähigkeit ausschöpfen.

Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die mögliche Kraftstoffersparnis. Bei entsprechender Fahrweise kann durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen der Kraftstoffverbrauch reduziert werden. Die Leistungssteigerung durch Chiptuning bietet also nicht nur mehr Leistung, sondern kann auch zur Effizienz des Fahrzeugs beitragen. Bei uns wird nicht nur die Leistung des Fahrzeugs optimiert, sondern auch der allgemeine Fahrspaß und die Effizienz des Fahrzeugs verbessert.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.