Stage 1 für den C - 204 C 220 (170PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
200 PS  +30PS (18%) 170 PS
147 kW  +22kW (18%) 125 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den C 220 (170PS) bietet eine optimale Aufwertung für diesen speziellen Mercedes-Benz. Hierbei wird vor allem der Fokus auf die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder gelegt, welches den Kern des Chiptunings ausmacht. Durch die gezielte Anpassung dieser Kennfelder, wird eine effizientere Verbrennung erzielt, die sich in einer gesteigerten Leistung bemerkbar macht.

Ein weiterer Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dies führt zu einer verbesserten Leistungsausbeute, insbesondere in den unteren Drehzahlbereichen. Interessant ist hierbei, dass trotz der gesteigerten Leistung, je nach Fahrweise, eine Kraftstoffersparnis erreicht werden kann. Dies liegt an der Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen, welche eine effizientere Nutzung des Motors ermöglicht.

Die Kosten für die Montage sind in diesem Paket bereits inklusive. Eine Leistungssteigerung bei uns bedeutet also, dass keine versteckten Kosten auf den Kunden zukommen. Auch die V-Max Aufhebung ist im Leistungspaket enthalten. Dies bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben wird und der Mercedes-Benz C 220 (170PS) somit sein volles Potential ausschöpfen kann.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.