Stage 1 für den C - 204 C 200 (136PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
166 PS  +30PS (22%) 136 PS
122 kW  +22kW (22%) 100 kW
330 Nm  +60Nm (22%) 270 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den C 200 (136PS) ist eine effiziente Möglichkeit, die Performance Ihres Fahrzeugs zu verbessern. Mit einer gezielten Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und einer Erhöhung des Ladedrucks, bringt diese Veränderung eine signifikante Steigerung der Motorleistung mit sich. Dieses Chiptuning sorgt nicht nur für ein gesteigertes Fahrerlebnis, sondern optimiert auch den Kraftstoffverbrauch. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auftreten.

Die Kosten für die Montage sind in diesem Angebot bereits inkludiert. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Kosten für den Einbau auf Sie zukommen. Bei uns erhalten Sie eine umfassende Leistungssteigerung ohne versteckte Zusatzkosten. Ein weiterer Aspekt unserer Leistungssteigerung Stage 1 ist die V-Max Aufhebung. Diese ermöglicht es, die maximale Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs zu erhöhen und somit die volle Leistung Ihres C 200 zu nutzen.

Unsere Leistungssteigerung Stage 1 für den C 200 bietet eine ausgewogene Kombination aus gesteigerter Leistung und verbessertem Fahrkomfort. Das Ergebnis ist ein optimiertes Fahrerlebnis, das sich in jedem Drehzahlbereich bemerkbar macht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.