Stage 1 für den B - W242, W246 B 220 (170PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
200 PS  +30PS (18%) 170 PS
147 kW  +22kW (18%) 125 kW
410 Nm  +60Nm (17%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Wer ein B 220 Modell sein Eigen nennt und eine Leistungssteigerung in Betracht zieht, wird bei uns fündig. Unsere Stage 1 Leistungssteigerung für den B 220 (170 PS) setzt auf eine umfassende Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Durch diese spezifische Anpassung wird das Potenzial des Motors voll ausgeschöpft und die Leistung des Fahrzeugs deutlich gesteigert.

Zusätzlich erhöhen wir den Ladedruck. Das hat zur Folge, dass das Fahrzeug schneller und kraftvoller auf das Gaspedal reagiert. Ein weiterer Vorteil unserer Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Dies ermöglicht eine höhere Endgeschwindigkeit und mehr Fahrspaß, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.

Im Rahmen unserer Dienstleistung ist die Montage selbstverständlich inklusive. Bei uns erhält man einen umfassenden Service, ohne versteckte Kosten. Darüber hinaus sorgt die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen je nach Fahrweise für eine Kraftstoffersparnis. Dies macht unsere Stage 1 Leistungssteigerung zu einer nachhaltigen Investition, die nicht nur die Leistung, sondern auch die Effizienz des B 220 Modells verbessert.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.