Stage 1 für den B - W242, W246 B 200 (136PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
166 PS  +30PS (22%) 136 PS
122 kW  +22kW (22%) 100 kW
360 Nm  +60Nm (20%) 300 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den B 200 ist auf die Optimierung der Performance des Fahrzeugs ausgerichtet. Sie ist speziell für den B 200 mit 136PS konzipiert und wurde entwickelt, um die Leistung und Effizienz des Fahrzeugs zu maximieren. Durch die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks wird nicht nur die Leistung des B 200 gesteigert, sondern auch das Drehmoment in den unteren Drehzahlbereichen angehoben.

Durch die Anhebung des Drehmoments kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Dies ist ein bedeutender Vorteil, da er zu einer Reduzierung der Betriebskosten des Fahrzeugs führt. Die Leistungssteigerung ist nicht nur eine Investition in die Leistung und Effizienz des Fahrzeugs, sondern auch in dessen Wirtschaftlichkeit.

Bei uns ist die Montage der Leistungssteigerung im Preis inbegriffen. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten für die Installation. Zudem ist eine V-Max-Aufhebung inklusive. Mit der Leistungssteigerung Stage 1 für den B 200 bieten wir eine effektive Methode zur Chiptuning des Fahrzeugs, ohne dass zusätzliche Hardware nötig ist. Mit dieser Leistungssteigerung wird das Potenzial des B 200 voll ausgeschöpft.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.