Stage 1 für den B - W242, W246 B 200 (156PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
186 PS  +30PS (19%) 156 PS
137 kW  +22kW (19%) 115 kW
310 Nm  +60Nm (24%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den B 200 (156PS) ist ein umfassendes Chiptuning, das eine neu programmierte elektronische Ladedruckkennlinie beinhaltet. Durch diese Neuprogrammierung wird der Ladedruck des Fahrzeugs erhöht, was zu einer spürbaren Leistungssteigerung führt.

Zusätzlich zur Ladedruckanpassung umfasst das Chiptuning eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies führt zu einer verbesserten Motorleistung und Effizienz, sodass das Fahrzeug bei gleichem Kraftstoffverbrauch eine höhere Leistung erbringen kann. Die Leistungsangaben der Stage 1 Leistungssteigerung beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan.

Bei uns ist die Montage im Preis inklusive und es wird eine V-Max Aufhebung durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr durch eine elektronische Begrenzung eingeschränkt ist. Durch die Stage 1 Leistungssteigerung wird das Potential des B 200 (156PS) voll ausgeschöpft und das Fahrerlebnis deutlich verbessert.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.