Stage 1 für den B - W242, W246 B 180 (122PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
152 PS  +30PS (25%) 122 PS
112 kW  +22kW (25%) 90 kW
260 Nm  +60Nm (30%) 200 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den B 180 (122PS) bietet dank professionellem Chiptuning eine spürbare Leistungsverbesserung und optimiertes Fahrverhalten. Der Fokus liegt dabei auf der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und der Erhöhung des Ladedrucks. Diese technischen Anpassungen sorgen für eine signifikante Steigerung der Motorleistung und ein dynamischeres Fahrgefühl.

Durch die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik wird nicht nur die Leistung des Fahrzeugs gesteigert, sondern auch die Effizienz des Motors verbessert. Bei uns sind zudem die Kosten für die Montage im Gesamtpreis bereits inbegriffen. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten für den Einbau der Leistungssteigerung.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Leistungssteigerung Stage 1 ist die Aufhebung der V-Max. Dies ermöglicht ein noch sportlicheres Fahrerlebnis mit dem B 180 (122PS). Wichtig zu beachten ist, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Damit wird sichergestellt, dass die optimale Leistung des Fahrzeugs erreicht wird.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.