Stage 1 für den B - W242, W246 B 160 (102PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
132 PS  +30PS (29%) 102 PS
97 kW  +22kW (29%) 75 kW
240 Nm  +60Nm (33%) 180 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Für den Mercedes B 160 (W242, W246) mit einer Serienleistung von 102PS gibt es eine Möglichkeit, die Leistung zu steigern und das Potenzial des Fahrzeugs voll auszuschöpfen. Die Leistungssteigerung Stage 1 ist eine effektive Methode, um das Beste aus dem Fahrzeug herauszuholen. Diese Verbesserungen werden durch eine Kombination von Maßnahmen erreicht.

Erstens, die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dieses Vorgehen ermöglicht eine Erhöhung des Ladedrucks, der einen direkten Einfluss auf die Motorleistung hat. Zusätzlich zur Erhöhung des Ladedrucks wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies führt zu einer effizienteren Verbrennung und letztendlich zu einer höheren Leistung.

Der Service beinhaltet auch die Montage, die bei uns im Preis enthalten ist. Darüber hinaus wird die V-Max Aufhebung durchgeführt, um die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zu erhöhen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Eine solche Leistungssteigerung durch Chiptuning ist eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, mehr aus dem Fahrzeug herauszuholen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.