Stage 1 für den A - W177 AMG A 45 - OPF (387PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
417 PS  +30PS (8%) 387 PS
307 kW  +22kW (8%) 285 kW
530 Nm  +50Nm (10%) 480 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.218,49 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung der Stage 1 für den AMG A 45 ist eine sorgfältig abgestimmte Kombination aus technischen Optimierungen, die darauf abzielen, das volle Potenzial des Fahrzeugs zu entfalten. Ein wesentlicher Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Diese Optimierung ermöglicht es, den Ladedruck zu erhöhen und so mehr Leistung zu erzeugen.

Die Leistungssteigerung umfasst auch eine gründliche Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch diese präzise Kalibrierung wird eine effizientere Verbrennung des Kraftstoffs erreicht, was zu einer deutlichen Verbesserung des Fahrerlebnisses führt. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Bei uns steht die Qualität des Chiptunings an erster Stelle. Unser Ansatz zielt darauf ab, die bestmögliche Performance und Zuverlässigkeit zu erzielen, ohne die Langlebigkeit des Motors zu beeinträchtigen. Die Leistungssteigerung der Stage 1 für den AMG A 45 ist das Ergebnis dieser Philosophie und bietet eine deutliche Verbesserung der Fahrleistung, ohne Kompromisse bei der Alltagstauglichkeit einzugehen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.