Stage 1 für den A - W177 A 180 - OPF (136PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
156 PS  +20PS (15%) 136 PS
115 kW  +15kW (15%) 100 kW
240 Nm  +40Nm (20%) 200 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 ist für das Fahrzeug A 180 W177 konzipiert, um eine optimale Performance aus dem Motor herauszuholen. Durch Chiptuning wird die Leistung gesteigert, ohne dabei die Sicherheitsgrenzen des Fahrzeugs zu überschreiten.

Im Fokus der Leistungssteigerung steht die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Durch die Erhöhung des Ladedrucks wird eine höhere Leistung erzielt. Bei uns wird zudem die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert - ein entscheidender Faktor für eine verbesserte Motorperformance.

Wichtig zu erwähnen ist, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies gewährleistet, dass das Fahrzeug auch unter erhöhter Belastung stets zuverlässig und stabil läuft. Bei uns erhalten Sie eine Leistungssteigerung, die speziell auf Ihr Fahrzeug abgestimmt ist und das Maximum aus Ihrem Motor holt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.