Stage 1 für den A - W176 A 220 (170PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
200 PS  +30PS (18%) 170 PS
147 kW  +22kW (18%) 125 kW
410 Nm  +60Nm (17%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den A 220 (170PS) bietet eine beachtliche Optimierung der Leistung. Durch sorgfältiges Chiptuning werden die elektronischen Einspritzkennfelder optimiert. Dies ermöglicht eine effizientere Verbrennung und sorgt für eine spürbare Steigerung der Motorleistung.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Der erhöhte Ladedruck führt zu einer verbesserten Füllung der Zylinder und dadurch zu einer spürbaren Leistungssteigerung. Hinzu kommt die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies hat den Vorteil, dass je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden kann.
Die V-Max Aufhebung ist ebenfalls Teil der Stage 1 Leistungssteigerung für den A 220. Damit wird die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr elektronisch begrenzt, was zu einer höheren Endgeschwindigkeit führt.

Bei uns sind die Kosten für die Montage bereits im Preis inbegriffen. Unser Team von erfahrenen Technikern stellt sicher, dass die Leistungssteigerung fachgerecht und sicher durchgeführt wird. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den A 220 erhalten Fahrer die Möglichkeit, das volle Potenzial ihres Fahrzeugs auszuschöpfen und ihre Fahrt noch intensiver zu erleben.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.