Chiptuning Stage 1 für den 7710 Diesel 160 (160PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
190 PS  +30PS (19%) 160 PS
140 kW  +22kW (19%) 118 kW
902 Nm  +100Nm (12%) 802 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den John Deere 7710 Diesel 160 (160PS) ist eine effektive Methode, um die Leistung des Fahrzeugs zu optimieren. Mit der Anwendung von Chiptuning Techniken wird eine deutliche Verbesserung der Fahrzeugleistung erreicht.

Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder ermöglicht eine präzisere und effizientere Kraftstoffzufuhr, was zu einer erhöhten Motorleistung führt. Darüber hinaus wird durch die Erhöhung des Ladedrucks die Leistung des Motors weiter gesteigert. Diese Modifikationen führen insgesamt zu einer spürbaren Leistungssteigerung und verbessern das Fahrverhalten des John Deere 7710 Diesel 160.

Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei bestimmter Fahrweise ein reduzierter Kraftstoffverbrauch erreicht werden. Es ist also möglich, dass sich die Leistungssteigerung langfristig nicht nur in einer verbesserten Fahrleistung, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht bemerkbar macht.

Bei uns bekommt man eine maßgeschneiderte Lösung für das Chiptuning des John Deere 7710 Diesel 160, die auf die speziellen Anforderungen und Wünsche des Fahrzeugs abgestimmt ist. Diese Leistungssteigerung ist eine effektive und kostenbewusste Methode, um das Potential des Fahrzeugs voll auszuschöpfen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.