Stage 1 für den 6930 Diesel 150 PS (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
190 PS  +40PS (27%) 150 PS
140 kW  +29kW (27%) 110 kW
860 Nm  +145Nm (20%) 715 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den John Deere 6930 Diesel 150PS ist primär auf Chiptuning abgestimmt. Dieses umfasst eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder, die sich maßgeblich auf die Performance des Fahrzeugs auswirken. Im Zuge dieser Optimierung wird die Kraftstoffzufuhr präzise an die Bedürfnisse des Motors angepasst.

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Tunings ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch die Anpassung dieses Parameters erhält der Motor mehr Luft, was zu einer gesteigerten Leistung führt. Das ermöglicht es dem John Deere 6930, seine volle Kraft effizienter zu entfalten und dabei eine optimale Leistung zu erbringen.

Es ist bemerkenswert, dass bei diesem Verfahren auch das Drehmoment in den unteren Drehzahlbereichen angehoben wird. Dies hat zur Folge, dass je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden kann. Somit bietet die Stage 1 Leistungssteigerung nicht nur eine Verbesserung der Performance, sondern auch einen wirtschaftlichen Vorteil. Mit einem solchen Tuning bei uns erhält der John Deere 6930 mehr Leistung, ohne dabei den Kraftstoffverbrauch unnötig in die Höhe zu treiben.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.