Stage 1 für den 6410 Diesel 105 PS (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
130 PS  +25PS (24%) 105 PS
96 kW  +18kW (24%) 77 kW
530 Nm  +85Nm (19%) 445 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 6410 Diesel ist eine effektive Möglichkeit, um die Leistung Ihres Fahrzeugs zu steigern. Dabei wird das Chiptuning genutzt, um die Leistung des Fahrzeugs zu optimieren. Dies führt nicht nur zu einer spürbaren Leistungssteigerung, sondern kann unter bestimmten Fahrbedingungen auch den Kraftstoffverbrauch reduzieren.

Eine der Hauptmaßnahmen bei dieser Leistungssteigerung ist die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dies ermöglicht eine effizientere Verbrennung und führt zu einer spürbaren Leistungssteigerung. Zudem erhöht sich durch die Anpassung des Ladedrucks die Menge an zugeführter Luft, was wiederum einen positiven Einfluss auf die Leistungsentfaltung des Motors hat.

Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt zu einer verbesserten Beschleunigung und kann, je nach Fahrweise, zu einer Kraftstoffersparnis führen. Somit bietet die Stage 1 Leistungssteigerung eine effektive Möglichkeit, die Leistung Ihres 6410 Diesel zu optimieren, ohne dabei auf eine effiziente Fahrweise zu verzichten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.