Stage 1 für den 6220 Diesel 90 (90PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
115 PS  +25PS (28%) 90 PS
85 kW  +18kW (28%) 66 kW
550 Nm  +140Nm (34%) 410 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den John Deere 6220 Diesel 90 bringt beachtliche Verbesserungen für Ihr Fahrzeug. Durch eine gezielte Chiptuning-Maßnahme wird die Leistung des Motors optimiert. Dies wird erreicht durch eine sorgfältige Überarbeitung der elektronischen Einspritzkennfelder, welche für eine effizientere Verbrennung sorgt. Die erzielte Leistungssteigerung ist nicht nur auf dem Papier sichtbar, sondern auch spürbar im täglichen Einsatz.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch einen höheren Ladedruck kann der Motor mehr Luft aufnehmen, was zu einer erhöhten Leistung führt. Dies bedeutet eine beachtliche Verbesserung der Motorleistung, ohne dabei die Zuverlässigkeit des Motors zu gefährden.
Ein weiterer Vorteil, der bei dieser Leistungssteigerung oft übersehen wird, ist eine potentielle Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden.

Bei uns erhalten Sie eine Leistungssteigerung, die speziell auf die Anforderungen und Charakteristika Ihres John Deere 6220 Diesel 90 abgestimmt ist. Wir bieten Ihnen eine sichere und zuverlässige Möglichkeit, die Leistung Ihres Fahrzeugs zu verbessern, ohne dabei Kompromisse bei der Langlebigkeit oder Zuverlässigkeit einzugehen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.