Chiptuning Stage 1 für den i40 - VF 1.7 CRDi (136PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
171 PS  +35PS (26%) 136 PS
126 kW  +26kW (26%) 100 kW
375 Nm  +45Nm (14%) 330 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Hyundai i40 1.7 CRDi ist speziell auf die Bedürfnisse der Tuning-Enthusiasten zugeschnitten. Bei uns steht im Vordergrund die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder, die einen wesentlichen Beitrag zur Leistungssteigerung des Fahrzeugs leistet. Das Chiptuning, welches im Rahmen der Leistungssteigerung durchgeführt wird, ermöglicht eine Erhöhung des Ladedrucks. Dies resultiert in einer verbesserten Motorleistung und Effizienz.

Des Weiteren führt die Stage 1 Leistungssteigerung zu einer Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Abhängig von der Fahrweise kann dies zu einer Kraftstoffersparnis führen. Bei uns steht die individuelle Anpassung an die Bedürfnisse des Fahrzeugs im Fokus. Die Leistungsoptimierung wird so durchgeführt, dass die Vorteile des Tunings voll ausgeschöpft werden, ohne die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen.

Die Investition in die Stage 1 Leistungssteigerung bietet somit eine Reihe von Vorteilen. Neben der gesteigerten Motorleistung und potenziellen Kraftstoffersparnis, profitiert man von einer verbesserten Fahrdynamik. Die Anpassung der Einspritzkennfelder und der Erhöhung des Ladedrucks führt zu einem reaktionsfreudigeren und agileren Fahrverhalten. Hierbei steht immer die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs im Vordergrund.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.