Chiptuning Stage 1 für den i30 - GD 1.4 CRDi (90PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
115 PS  +25PS (28%) 90 PS
85 kW  +18kW (28%) 66 kW
280 Nm  +60Nm (27%) 220 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Hyundai i30 GD 1.4 CRDi stellt eine effektive Methode dar, um die Performance des Fahrzeugs zu verbessern. Im Fokus der Anpassung steht die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dies resultiert in einer deutlichen Leistungssteigerung, die sich in der Fahrpraxis bemerkbar macht.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Modifikation wird die Effizienz des Motors gesteigert und somit ein spürbarer Zugewinn an Leistung erzielt. Im Zusammenspiel mit der Optimierung der Einspritzkennfelder entsteht so eine merkliche Verbesserung der Fahrleistung.

Ein zusätzliches Plus der Stage 1 Leistungssteigerung ist die mögliche Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei entsprechender Fahrweise eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs erreicht werden. Somit bietet die Leistungssteigerung nicht nur hinsichtlich der Performance, sondern auch in Bezug auf die Effizienz, einen klaren Mehrwert.

Die Stage 1 Leistungssteigerung kombiniert somit effektives Chiptuning mit einer intelligenten Anpassung verschiedener Motorparameter, um eine optimale Performance des Hyundai i30 GD 1.4 CRDi zu gewährleisten. Bei uns wird diese Leistungssteigerung professionell und mit Blick auf die individuellen Anforderungen des Fahrzeugs durchgeführt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.