Chiptuning Stage 1 für den I20 - BC3 1.0 T-GDI (100PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
130 PS  +30PS (30%) 100 PS
96 kW  +22kW (30%) 74 kW
210 Nm  +38Nm (22%) 172 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
750,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 630,25 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Unsere Stage 1 Leistungssteigerung für den Hyundai I20 BC3 1.0 T-GDI ist eine umfassende Optimierung, die auf einem gründlichen Verständnis der Fahrzeugtechnik basiert. Mit Fokus auf Zuverlässigkeit und verbesserte Performance, bietet diese Leistungssteigerung eine merkliche Verbesserung der Fahrleistung.

Die Modifikationen beinhalten eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, um den Ladedruck zu erhöhen. Dies geht Hand in Hand mit einer umfassenden Überarbeitung der Zünd- und Einspritzelektronik. Das Ziel ist es, eine optimale Verbrennung zu erreichen und dadurch eine verbesserte Motorleistung zu erzielen. Hervorzuheben ist, dass alle Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies garantiert eine optimale Nutzung des Potenzials der Leistungssteigerung.

Wenn es um Chiptuning geht, bietet bei uns jede Optimierung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verbesserter Leistung und bewahrter Zuverlässigkeit. Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Hyundai I20 BC3 1.0 T-GDI ist keine Ausnahme und stellt eine wertvolle Verbesserung dar, die die Fahrfreude erhöht, ohne die Langlebigkeit des Motors zu beeinträchtigen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.