Stage 1 für den I 1.6 T-GDI (177PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
205 PS  +28PS (16%) 177 PS
151 kW  +21kW (16%) 130 kW
345 Nm  +80Nm (30%) 265 Nm
  • Einbaudauer: 4 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den I 1.6 T-GDI stellt eine erhebliche Verbesserung der Fahrleistung dar. Durch das Chiptuning wird die Leistung des Motors optimiert und die Effizienz des Fahrzeugs gesteigert. Bei uns wird diese Leistungssteigerung durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien erreicht. Dies führt zu einer Erhöhung des Ladedrucks und einer effizienteren Nutzung des Kraftstoffs.

Des Weiteren gehört zur Leistungssteigerung die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Anpassungen führen zu einer verbesserten Verbrennung, was wiederum die Motorleistung steigert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Mit diesem hochwertigen Kraftstoff kann das volle Potenzial der Leistungssteigerung ausgeschöpft werden.

Die Vorteile einer solchen Leistungssteigerung sind vielfältig. Neben der Steigerung der Motorleistung kann auch die Effizienz des Fahrzeugs verbessert werden. Bei uns wird dabei das maximale Potential des I 1.6 T-GDI ausgenutzt, ohne die Langlebigkeit des Motors zu beeinträchtigen. Hierbei wird auf eine ausgewogene Balance zwischen Leistung und Zuverlässigkeit geachtet.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.